Mit dem Vertragsprodukt ALLPLAN Lernen können Sie jederzeit (24/7) und von überall auf den in dieser Plattform (allplanlernen.de) angebotenen Trainingsinhalt (Video Trainings) zugreifen. Die Registrierung ist nicht personenbezogen und kann vom Kunden innerhalb seines Betriebes frei genutzt werden. Mit einem schnellen Internetzugang erhalten Sie die Video Trainings in hoher Ausgabequalität.
Mit Vertragsabschluss bzw. Vertragsbeginn zur Flat Online bekommt der Kunde auf der CYCOT Webseite allplanlernen.de einen Zugang (Account) für den nicht öffentlich zugänglichen Bereich auf dieser Webplattform. Dem Kunden ist es damit jederzeit gestattet, alle in diesem Bereich hinterlegten Informationen, Videotrainings etc. anzusehen bzw. diese Lerninhalte für sich zu verwenden.
Nicht gestattet istGerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so ist CYCOT GmbH berechtigt, ihre Leistungen bis zum Zahlungsausgleich einzustellen.
Mängelrügen haben unverzüglich zu erfolgen, für offensichtliche Mängel hat die Mängelanzeige innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Eine Garantieerklärung der CYCOT GmbH gemäß §443 BGB wird nicht abgegeben.
Die CYCOT GmbH haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit haftet die CYCOT GmbH nur für wesentliche oder besondere Vertragspflichten, sogenannte Kardinalpflichten.
Der Partnervertrag beginnt am Tag des Vertragsabschlusses mit der Übermittlung der Zugangsdaten an den Kunden. Bei Verbrauchern beginnt der Partnervertrag frühestens nach Ablauf der Widerrufsfrist oder – nachdem der Kunde einer Nutzung der Inhalte vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der jeweils vom Kunden gewählten Grundlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vom Kunden gewählte Grundlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 10 Tagen zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich, ein wichtiger Grund ist z.B. dann gegeben wenn der Kunde trotz zweimaliger Zahlungsaufforderung teilweise oder vollständig in Verzug ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Augsburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch später eintretende Umstände sich verändern, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im gesamten bestehen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten Regelungen in Kraft, die dem Gewollten am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Lücken in diesen Vertragsbestimmungen.
Stand 08.09.2021